Du fährst jeden Tag ohne Beweis.
Was passiert, wenn es zählt?
Radfahrer werden täglich geschnitten, abgedrängt, bedrängt – und wenn es zum Unfall kommt, steht Aussage gegen Aussage. Was das konkret bedeutet, warum eine Fahrrad-Dashcam in Deutschland legal ist, und was die ROADGUARD Pro™ wirklich anders macht.

In meiner täglichen Praxis als Verkehrsrechtsanwalt erlebe ich es immer wieder: Ein Radfahrer kommt in meine Kanzlei, schildert einen klaren Hergang – und hat nichts in der Hand. Kein Kennzeichen. Keinen Zeugen. Keine Aufnahme. Was dann folgt, ist frustrierend: Aussage gegen Aussage, Schuld 50/50, kein Ergebnis.
Dieser Artikel erklärt, warum das so ist, was rechtlich hinter Fahrrad-Dashcams steckt – und welches Gerät ich meinen Mandanten heute empfehle.
Wovor Radfahrer wirklich Angst haben
In meiner Kanzlei sprechen Radfahrer täglich über Situationen im Straßenverkehr. Fast immer sind es dieselben fünf Szenarien – und in fast allen fehlt am Ende dasselbe: ein Beweis.
Fahrerflucht Kein Kennzeichen ist in der Schocksituation zu merken. Die Dashcam macht es automatisch.
Falsche Teilschuld Die Aufnahme zeigt den genauen Hergang – kein Raum für Lügen.
Versicherungsstreit Schnelle Abwicklung statt monatelangem Hin und Her.
Keine Zeugen Niemand hat hingeschaut? Deine Dashcam schon – jede Sekunde.
Als Anwalt sage ich klar: Ein Video ist der stärkste Beweis, den ein Radfahrer haben kann. Es lügt nicht, es vergisst nicht, es wird nicht eingeschüchtert.
— Dr. Markus Freiberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Jede Kreuzung, jeder Überholvorgang – wer kein Beweisvideo hat, ist schutzlos.
Ist eine Fahrrad-Dashcam in Deutschland legal?
Diese Frage bekomme ich sehr häufig in der Kanzlei. Die Antwort ist eindeutig: Ja, sie ist legal – und das ist seit dem BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 höchstrichterlich geklärt (Az. VI ZR 233/17).
BGH, 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17): Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Unfallprozessen verwertbar sind. Das Beweissicherungsinteresse überwiegt im Schadensfall datenschutzrechtliche Bedenken.
Was du als Radfahrer wissen musst:
Hinweis: Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
DSGVO-konform in D, A & CH: Loop-Aufnahme überschreibt automatisch – nur was zählt, bleibt gespeichert.
Das Missverständnis
Warum eine GoPro oder das Handy nicht ausreicht
Viele Mandanten kommen mit Handyaufnahmen – die meisten sind zu verwackelt, zu dunkel oder zeigen nicht den Moment kurz vor dem Unfall. Der Grund ist immer derselbe: Eine normale Kamera muss jemand starten. Eine Dashcam läuft immer.
| Eigenschaft | GoPro / Actioncam | Handy am Lenker | ROADGUARD Pro™ |
|---|---|---|---|
| Automatischer Start | ✕ Manuell | ✕ Manuell | ✓ Dauerbetrieb |
| Loop-Aufnahme | ✕ Nein | ✕ Nein | ✓ Automatisch |
| Integriertes LED-Licht | ✕ Nein | ✕ Nein | ✓ Integriert |
| Sehen & filmen bei Nacht | Eingeschränkt | Sehr schlecht | ✓ LED + Kamera |
| Audio-Aufnahme | Situationsabhängig | ✕ | ✓ Integriert |
| DSGVO-konform | ✕ | ✕ | ✓ Explizit |
| Kein Abo, keine App | — | — | ✓ Einmalzahlung |
| Universalhalterung | Aufwendig | Unsicher | ✓ Jeder Lenker |
Andere Fahrrad-Dashcams: 300–600 €, App-Pflicht, Cloud. ROADGUARD Pro™: unter 100 €, keine App, keine Cloud.
Ein Mandant wurde mit weniger als 30 cm Abstand überholt und stürzte. Der Fahrer behauptete, er sei unvermittelt nach links gerückt. Kein Zeuge. Kein Video. Die Versicherung teilte die Schuld 50/50. Mit einer laufenden Dashcam wäre der Fall in wenigen Tagen abgeschlossen gewesen.
Loop-Aufnahme: Warum das der entscheidende Unterschied ist
Die ROADGUARD Pro™ nimmt kontinuierlich auf und überschreibt ältere Segmente automatisch. Passiert etwas, wird das Segment gesichert. Was nichts war, ist weg. Du musst nie daran denken – sie läuft immer.
Rechtlich entscheidend: Die Loop-Aufnahme bedeutet keine dauerhafte anlasslose Speicherung – was die DSGVO-Konformität erheblich erleichtert und die Verwertbarkeit vor Gericht stärkt.
Was die ROADGUARD Pro™ kann
Tonaufnahme, Live-Display und USB-C Laden – alles auf 88 × 29 × 14 mm.
Dauerbetrieb, überschreibt automatisch. Im Ernstfall ist das Segment da – ohne dass du etwas tun musstest.
Sehen und gesehen werden – gleichzeitig klare Aufnahmen und bessere Sichtbarkeit im Dunkeln.
Einmal kaufen, fertig. Alle Daten lokal auf der Micro-SD. Volle Datenkontrolle zu jeder Zeit.
Beschimpfungen, Drohungen, Aufprall – alles dokumentiert. Audio macht vor Gericht oft den Unterschied.
Kennzeichen, Gesichter, Abstände – klar erkennbar. 120° erfasst das gesamte Geschehen.
Jede Aufnahme automatisch gestempelt – unveränderliche Dokumentation, essenziell für die Verwertung.
Integriertes LED-Licht: sehen, gesehen werden – und die Kamera läuft die ganze Zeit mit.

Alles dabei. Sofort einsatzbereit.
- ROADGUARD Pro™ Dashcam
- Universal-Lenkerhalterung (alle Lenkerformen)
- Micro-SD Karte – bereits enthalten
- USB-C Lade- & Datenkabel
- Kurzanleitung auf Deutsch
- GRATIS: Radfahrer-Rechts-Guide (Wert 18,90 €)
Einmal kaufen. Immer geschützt.
Kein Abo. Kein Cloud-Zwang. Micro-SD inklusive. DSGVO-konform für D, A & CH.
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Darf ich als Radfahrer überhaupt filmen?
Ja. Seit dem BGH-Urteil 2018 ist das eindeutig: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel zugelassen. Loop-Aufnahmen, die nur im Anlassfall gespeichert werden, sind rechtlich am unproblematischsten.
Kann die Aufnahme gegen mich verwendet werden?
Theoretisch ja – wenn du selbst einen Fehler gemacht hast. Wer korrekt fährt, hat nichts zu fürchten. Ohne Kamera bist du schutzlos, nicht geschützt.
Sind die Aufnahmen vor Gericht wirklich verwertbar?
Der Richter entscheidet im Einzelfall – aber seit 2018 ist die Verwertung grundsätzlich möglich und wird zunehmend anerkannt. Der automatische Zeitstempel stärkt die Beweiskraft erheblich.
Wirklich kein Abo oder versteckte Kosten?
Wirklich. Einmalig kaufen, Micro-SD inklusive, keine Cloud, keine App, keine monatlichen Kosten. Alle Aufnahmen bleiben lokal bei dir.
1.648 Bewertungen · Ø 4,8 von 5 Sternen
„Funktioniert wie beschrieben und Montage war super einfach. Die Kamera ist in Sekunden angebracht!"
„Kann locker mit den teureren Modellen mithalten – und das für einen Bruchteil des Preises. Klare Empfehlung!"
„Ich dachte erst ich brauche sowas nicht – bis mir ein Auto mich geschnitten und abgehauen ist. Seitdem immer dabei."

Was eine Dashcam verändert – und was nicht
Eine Dashcam macht Straßen nicht sicherer. Sie macht aggressive Fahrer nicht zahmer. Sie verhindert keinen Unfall. Was sie tut: Sie gibt Radfahrern zurück, was ihnen im Moment des Unfalls fehlt – einen Zeugen, der nicht lügt, nicht vergisst, nicht eingeschüchtert werden kann.
Als Ganzjahrespendler habe ich seit Jahren eine Dashcam am Steuerrohr. Sie hat schon in einigen Fällen gute Dienste geleistet. Bei Personenschäden werden die Aufnahmen immer mit zur Auswertung hinzugezogen.
— MTB-News Forum, Ganzjahrespendler
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Die ROADGUARD Pro™ ist das erste Gerät, das ich meinen Mandanten ohne Einschränkung empfehle. Das Loop-System macht sie rechtlich sauber. Das LED-Licht macht Radfahrer sichtbarer und Aufnahmen bei Dunkelheit verwertbar. Die einmalige Zahlung ohne Abo ist fair und transparent.
Wer regelmäßig Rad fährt und noch keine Dashcam hat, fehlt ihm nicht die richtige Kamera – er hat gar keinen Beweis. Bis es zu spät ist.
Dein stiller Zeuge.
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Rechtliche Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Dr. Markus Freiberg ist eine fiktive Autorperson, erstellt zu redaktionellen Zwecken.