Wer den ersten Teil gelesen hat, weiß: Das eigentliche Problem beginnt nicht beim Sturz. Es beginnt danach.
Wenn der Staub sich gelegt hat, wenn die Polizei gekommen und wieder gegangen ist, wenn der andere Beteiligte seine Version der Dinge erzählt hat – dann beginnt das, was viele Radfahrer als den schlimmsten Teil beschreiben.
Nicht der Schmerz. Nicht das beschädigte Rad. Sondern das Gefühl, dass man nichts tun kann.
Wie Versicherungen und Behörden mit Unfällen umgehen
Nach einem Verkehrsunfall ohne eindeutige Beweislage läuft es in Deutschland oft nach einem ähnlichen Muster ab.
Beide Seiten schildern den Vorfall. Beide behaupten, im Recht zu sein. Zeugen gibt es keine – oder sie haben nicht genau hingeschaut.
Was dann passiert, ist keine Frage von Gerechtigkeit. Es ist eine Frage von Glaubwürdigkeit, Formulierungen und – im schlimmsten Fall – davon, wer die bessere Versicherung hat.
Radfahrer verlieren nicht, weil sie falsch gefahren sind. Sie verlieren, weil sie es nicht beweisen können.
Für Autofahrer ist das schon schwierig genug. Für Radfahrer ist die Ausgangslage strukturell schlechter.
Kein Blechschaden, der die Kollisionsstelle dokumentiert. Kein Fahrtenschreiber. Keine Knautschzone, die Aufschluss über Aufprallwinkel gibt. Und meistens: kein einziger Beweis.
Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel genutzt werden
Viele Radfahrer haben irgendwann gehört, dass Dashcams in Deutschland „verboten" seien. Das ist so nicht richtig – und dieser Irrtum kostet Menschen jedes Jahr bares Geld und Nerven.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2018 in einem viel beachteten Urteil klargestellt, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel in Zivilverfahren zugelassen werden können. Gerichte dürfen sie berücksichtigen, auch wenn bei der Aufnahme datenschutzrechtliche Fragen entstehen.
Das BGH-Urteil von 2018 (Az. VI ZR 233/17) hat die Frage der Dashcam-Verwertbarkeit grundlegend neu bewertet. Aufnahmen, die unmittelbar nach einem Unfall gesichert wurden, können vor Gericht relevant sein.
Das bedeutet nicht, dass jede Aufnahme automatisch verwertbar ist. Aber es bedeutet: Das Bild ist nicht automatisch wertlos.
Für Radfahrer ist das eine relevante Entwicklung. Denn anders als bei Autos gibt es bisher kaum Standardlösungen für das Fahrrad – obwohl der Bedarf mindestens genauso hoch ist.
„Aber sind Dashcams nicht illegal?"
Diese Frage kommt fast immer. Und die Antwort ist differenzierter als ein einfaches Ja oder Nein.
Das eigentliche Datenschutzproblem entsteht durch dauerhafte Speicherung. Wer stundenlange Aufnahmen von Fußgängern, Passanten und öffentlichen Räumen dauerhaft archiviert, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.
Das Problem der dauerhaften Speicherung lässt sich jedoch technisch umgehen – und genau hier liegt der entscheidende Unterschied.
Wie Loop-Aufnahme das Problem löst
Eine Loop-Aufnahme funktioniert so: Das Gerät nimmt kontinuierlich auf – aber alte Clips werden automatisch überschrieben, sobald der Speicher voll ist.
Im Normalfall existiert die Aufnahme von gestern schon längst nicht mehr. Nichts wird dauerhaft gespeichert. Nichts wird archiviert.
Sobald jedoch etwas passiert – ein Unfall, ein gefährliches Manöver – kann der Clip manuell gesichert werden. Genau dieser Moment bleibt erhalten. Alles andere nicht.
Loop-Aufnahme bedeutet: Du speicherst nicht den Alltag. Du sicherst den Ausnahmefall.
Das ist der Unterschied zwischen einem datenschutzrechtlichen Problem und einer sinnvollen Schutzmaßnahme.
Keine Knautschzone. Keine Zeugen. Sekunden entscheiden.
Ein Autofahrer, der in einen Unfall verwickelt wird, hat strukturelle Vorteile: Blechschäden erzählen eine Geschichte. Manchmal gibt es bereits eine Dashcam.
Ein Radfahrer hat nichts davon.
- Kein Fahrzeug, das Aufprallspuren zeigt
- Keine eingebaute Elektronik mit Datenprotokoll
- Keine Knautschzone – was für Autofahrer Blech ist, ist für Radfahrer oft ein Knochen
- Keine Zeugen auf typischen Pendlerstrecken
Kurz: Die Partei mit dem größten Risiko hat gleichzeitig die wenigsten Mittel, sich zu schützen.